GoBD verständlich (Teil 2 von 3)

Das sind die aktuellen Modernisierungen der GoBD, die du kennen solltest

Die GoBD wurden an die fortschreitende Digitalisierung angepasst – und damit haben sich auch für dich neue Möglichkeiten ergeben. Erfahre im 2. Teil unserer Serie „GoBD verständlich“, welche Erleichterungen seit 2019 und 2024 gelten und wie du sie im Unternehmensalltag nutzen kannst. Du erfährst unter anderem, wann das Scannen von Belegen mit dem Smartphone ausreicht, unter welchen Voraussetzungen du Originale nach einer Konvertierung nicht mehr aufbewahren musst und was bei der Nutzung von Cloudsystemen zu beachten ist. Außerdem erhältst du wichtige Hinweise zur digitalen Datenübermittlung und zu zulässigen Dateiformaten.

Jörg Wilde

24.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Die Modernisierungen der GoBD seit 2019 und 2024

Sieh dir auch die anderen Teile unserer Serie an:



Teil 1: GoBD verständlich gemacht: Deine Schritte zur rechtskonformen Buchführung

Teil 3: Kontrolle ist gut: Mit IKS und einer Verfahrensdokumentation die GoBD einhalten

Die GoBD wurden 2019 grundlegend modernisiert (BMF-Schreiben vom 28.11.2019, gültig seit 01.01.2020) und 2024 nochmals angepasst (BMF-Schreiben vom 11.03.2024, gültig seit 01.04.2024).

Mit den Änderungen wollte das BMF im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung bürokratische Hürden abbauen und den Datenzugriff der Finanzverwaltung an neue technische Möglichkeiten anpassen.

Du möchtest den Beitrag lesen, aber hast noch keinen Zugriff?

Teste jetzt „Mein Steuer-Pilot“ und erhalte Zugriff auf eine Vielzahl von Spartipps, Mustervorlagen und Checklisten, um deine Steuern in den Griff zu bekommen!