Vorsteuerabzug: So kommt die Umsatzsteuer zurück

Lieferung bekommen? In diesen Fällen kannst du die Vorsteuer abziehen

Der Vorsteuerabzug spielt bei vielen Unternehmern eine wichtige Rolle. Wenn du Lieferungen oder Leistungen für dein Unternehmen in Anspruch nimmst und andere Unternehmer dir dafür Umsatzsteuer in Rechnung stellen, kannst du diese als Vorsteuer abziehen. Doch es gibt klare Bedingungen. Die Leistung muss bereits ausgeführt sein, eine ordnungsgemäße Rechnung ist unabdingbar, und sie muss zu deiner unternehmerischen Tätigkeit passen. Verstehe die Schlüsselkonzepte des Vorsteuerabzugs, um steuerliche Pflichten zu erfüllen und Vorteile zu nutzen.
V65_Vorsteuerabzug_Teil 2_Lieferung bekommen

Maik Czwalinna

12.01.2024 · 5 Min Lesezeit

Lieferung oder sonstige Leistungen bekommen?

Du nimmst Lieferungen und sonstige Leistungen für dein Unternehmen in Anspruch? Wenn dir der Unternehmer dafür Umsatzsteuer in Rechnung stellt, kannst du diese als Vorsteuer abziehen – aber nur unter diesen Voraussetzungen: 

1. Du hast eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erhalten.

Das bedeutet: Die Leistung wurde ausgeführt. Eine Lieferung an dich ist dann ausgeführt, wenn du die Verfügungsmacht über den Gegenstand erhalten hast. Eine sonstige Leistung gilt mit Abschluss der Leistung als erbracht. Dann kommt es für den Vorsteuerabzug nicht mehr auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder der Zahlung an. 

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