Prüfe rechtzeitig, ob deine Buchhaltungs- oder Bilanzsoftware auf die neue E-Bilanz-Taxonomie vorbereitet ist. Das BMF hat die Taxonomie-Version 6.10 als amtlich vorgeschriebenen Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht (BMF, Schr. v. 08.06.2026, Az.: IV C 6 – S 2133-b/00067/002/023). Sie betrifft die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen und Eröffnungsbilanzen an die Finanzverwaltung.
Grundsätzlich gilt die neue Taxonomie für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2026 beginnen, also regelmäßig ab dem Wirtschaftsjahr 2027, bei abweichendem Wirtschaftsjahr entsprechend früher. Testen kannst du die neue Taxonomie voraussichtlich ab November 2026. Schwierigkeiten kann die Umstellung vor allem technisch bereiten. Die Taxonomie wird an das aktuelle XBRL-Datenmodell angepasst. Betroffen sind insbesondere Datenformate und Datenstrukturen. Dadurch müssen Software, Kontenzuordnungen, Schnittstellen und Plausibilitätsprüfungen zusammenpassen. Sonst drohen Fehlermeldungen, Rückfragen oder zusätzlicher Abstimmungsaufwand bei der E-Bilanz.

