So nutzt du den neuen „Investitions-Booster“ steuerlich optimal in deinem Unternehmen!

Der Deutsche Bundestag hat am 26.06.2025 den sogenannten „Investitions-Booster“ beschlossen. Der Gesetzentwurf beinhaltet zahlreiche Abschreibungsmöglichkeiten, mit denen du in der Spitze bis zu 75 % der Anschaffungskosten noch im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend machen kannst. Außerdem wird die steuerliche Begünstigung für reine Elektrofahrzeuge auf Kfz mit einem Listenpreis bis 100.000 € angehoben. Wir schauen uns einmal an, was der „Booster“ für dich und dein Unternehmen konkret bringt!

Nico Flegel

25.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Bis zu 30 % Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, also zum Beispiel

  • Fahrzeuge aller Art,
  • Maschinen sowie
  • sonstige Betriebsvorrichtungen,

können, wenn du sie nach dem 30.06.2025 angeschafft oder hergestellt hast, mit bis zu 30 % pro Jahr degressiv abgeschrieben werden. Die Abschreibung (AfA) darf dabei allerdings maximal das dreifache des regulären AfA-Satzes betragen. Diesen kannst du der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen entnehmen.

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