Bis zu 30 % Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, also zum Beispiel
- Fahrzeuge aller Art,
- Maschinen sowie
- sonstige Betriebsvorrichtungen,
können, wenn du sie nach dem 30.06.2025 angeschafft oder hergestellt hast, mit bis zu 30 % pro Jahr degressiv abgeschrieben werden. Die Abschreibung (AfA) darf dabei allerdings maximal das dreifache des regulären AfA-Satzes betragen. Diesen kannst du der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen entnehmen.