DARUM GEHT ES
Gibst du deine Steuererklärungen nicht fristgerecht ab, verlangt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag. Dieser kann je nach Sachlage sehr hoch sein. Steht der Verspätungszuschlag oder ggf. ein Zwangsgeld mit einer Steuer im Zusammenhang, die du als Betriebsausgabe geltend machen dürftest, ist auch der Verspätungszuschlag oder das Zwangsgeld eine Betriebsausgabe. Zu den als Betriebsausgaben absetzbaren steuerlichen Aufwendungen gehören u. a.:
die Umsatzsteuer, soweit sie nicht auf Entnahmen beispielsweise von Wirtschaftsgütern entfällt; allerdings ist sie bei bilanzierenden Unternehmen erfolgsneutral und nur bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern eine Betriebsausgabe, die betriebliche Kraftfahrzeugsteuer, die Grundsteuer für Betriebsgrundstücke
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Der Verspätungszuschlag ist nicht für betriebliche Steuern angefallen.
Versuche, die Steuererklärungen pünktlich einzureichen. Nutze die Möglichkeiten zur Dauerfristverlängerung oder Anträge auf Fristverlängerung.

