Leserfrage

Muss ich als Altersrentner im Minijob noch Rentenversicherungsbeiträge zahlen? 

Frage: Ich beziehe seit Kurzem meine Regelaltersrente und möchte mit einem Minijob bis 556 € im Monat etwas hinzuverdienen. Mir wurde gesagt, ich sei „rentenversicherungsfrei“. Bedeutet das, dass weder ich noch mein Arbeitgeber Beiträge an die Rentenversicherung zahlen? Und was gilt, wenn ich meine Rente durch zusätzliche Beiträge später noch etwas erhöhen möchte?

Maik Czwalinna

22.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort:

Als Altersvollrentner – also wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast und eine Vollrente beziehst – bist du selbst von der Versicherungspflicht befreit (§ 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI). Das heißt: Für dich fallen keine Pflichtbeiträge an. Dein Arbeitgeber zahlt aber weiterhin den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 % (im Privathaushalt 5 %) auf deinen Lohn (§ 172 Abs. 3 SGB VI). Diese Zahlung belastet nur den Arbeitgeber und hat für dich zunächst keinen rentensteigernden Effekt. 

Wenn du deine Rente weiter erhöhen willst 

Du kannst schriftlich erklären, dass du auf die Versicherungsfreiheit verzichtest (§ 5 Abs. 4 Satz 2 SGB VI). Dann stockst du den Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Pflichtbetrag auf. In der Praxis zahlst du 3,6 % (im Privathaushalt 13,6 %) deines Minijob-Entgelts in die Rentenkasse. 

Dein Nutzen: Die zusätzlichen Beiträge erhöhen deine Monatsrente bereits bei der nächsten Rentenanpassung zum 1. Juli des Folgejahres. 

Du möchtest den Beitrag lesen, aber hast noch keinen Zugriff?

Teste jetzt „Mein Steuer-Pilot“ und erhalte Zugriff auf eine Vielzahl von Spartipps, Mustervorlagen und Checklisten, um deine Steuern in den Griff zu bekommen!