Antwort:
Als Altersvollrentner – also wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast und eine Vollrente beziehst – bist du selbst von der Versicherungspflicht befreit (§ 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI). Das heißt: Für dich fallen keine Pflichtbeiträge an. Dein Arbeitgeber zahlt aber weiterhin den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 % (im Privathaushalt 5 %) auf deinen Lohn (§ 172 Abs. 3 SGB VI). Diese Zahlung belastet nur den Arbeitgeber und hat für dich zunächst keinen rentensteigernden Effekt.
Wenn du deine Rente weiter erhöhen willst
Du kannst schriftlich erklären, dass du auf die Versicherungsfreiheit verzichtest (§ 5 Abs. 4 Satz 2 SGB VI). Dann stockst du den Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Pflichtbetrag auf. In der Praxis zahlst du 3,6 % (im Privathaushalt 13,6 %) deines Minijob-Entgelts in die Rentenkasse.
Dein Nutzen: Die zusätzlichen Beiträge erhöhen deine Monatsrente bereits bei der nächsten Rentenanpassung zum 1. Juli des Folgejahres.

