Was steckt eigentlich hinter einem Nießbrauch?
Der Begriff „Nießbrauch“ bezeichnet im Wesentlichen das Recht einer Person, Nutzungen aus einem Recht oder einer Sache zu ziehen. Die Person, die den Nießbrauch zugeschrieben bekommt, wird „Nießbraucher“ oder „Nießbrauchsberechtigter“ genannt. Geregelt ist das Nießbrauchsrecht im Zivilrecht, konkret in den §§ 1030 ff. BGB.
Gängig sind Nießbrauchsmodelle neben Unternehmensanteilen vor allem bei Immobilien. Schauen wir uns hier kurz an, welche Folgen das Nießbrauchsrecht hat:
- Du bleibst Eigentümer der Immobilie, stehst also weiterhin im Grundbuch und kannst das Objekt auch veräußern.
- Der Nießbraucher zieht aber die Nutzungen aus der Immobilie. Er bekommt also die Mieteinnahmen und trägt im Regelfall auch die Kosten, insbesondere für Instandhaltung und öffentliche Abgaben.

