Nießbrauch an GmbH-Anteilen: Ein steueroptimiertes Nachfolgekonzept

Wie auch der Nießbrauch an Mitunternehmeranteilen, ermöglicht der Nießbrauch an einem GmbH-Gesellschaftsanteil große steuerliche Gestaltungsspielräume. Im Fokus steht dabei analog zu anderen Nießbrauchsgestaltungen, das Vermögen von den Erträgen zu trennen und es unterschiedlichen Personen zuzuordnen. Wir schauen uns einmal an, wie du hier in der Praxis vorgehen kannst und welche konkreten Vorteile der Nießbrauch an einem GmbH-Anteil hat.

Nico Flegel

31.07.2025 · 6 Min Lesezeit

Was steckt eigentlich hinter einem Nießbrauch?

Der Begriff „Nießbrauch“ bezeichnet im Wesentlichen das Recht einer Person, Nutzungen aus einem Recht oder einer Sache zu ziehen. Die Person, die den Nießbrauch zugeschrieben bekommt, wird „Nießbraucher“ oder „Nießbrauchsberechtigter“ genannt. Geregelt ist das Nießbrauchsrecht im Zivilrecht, konkret in den §§ 1030 ff. BGB.

Gängig sind Nießbrauchsmodelle neben Unternehmensanteilen vor allem bei Immobilien. Schauen wir uns hier kurz an, welche Folgen das Nießbrauchsrecht hat:

  • Du bleibst Eigentümer der Immobilie, stehst also weiterhin im Grundbuch und kannst das Objekt auch veräußern.
  • Der Nießbraucher zieht aber die Nutzungen aus der Immobilie. Er bekommt also die Mieteinnahmen und trägt im Regelfall auch die Kosten, insbesondere für Instandhaltung und öffentliche Abgaben.

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