Ferienjobs
Praxisleitfaden: Wie du in der Ferienzeit rechtssicher Schüler und Studenten beschäftigst
Wenn im Sommer Aufträge, Urlaubszeiten und Personalmangel zusammenkommen, brauchst du schnelle Unterstützung. Schüler und Studenten können dann eine gute Lösung sein. Entscheidend ist aber, dass du die Beschäftigung von Anfang an sauber einordnest: Wer darf überhaupt arbeiten? Welche Schutzvorschriften gelten? Und welche Beschäftigungsform ist für deinen Betrieb die richtige? Dieser Beitrag zeigt dir, worauf du achten musst, damit der Ferienjob nicht bei Jugendschutz, Lohnabrechnung, Sozialversicherung oder Betriebsprüfung zum Problem wird.
Maik Czwalinna
19.05.2026
·
6 Min Lesezeit
Wen du beschäftigen darfst
Nicht jeder Ferienjobber darf unter denselben Bedingungen arbeiten. Für deinen Betrieb ist deshalb die erste Frage immer: Handelt es sich um ein Kind, einen Jugendlichen oder einen volljährigen Studenten?
Zur Einordnung solltest du wissen:
- Kinder sind Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Jugendliche sind Personen ab 15, aber noch nicht 18 Jahren.
- Volljährige Studenten unterliegen den besonderen Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzes grundsätzlich nicht mehr (§ 2 JArbSchG).
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