Steuersnacks

So kalkulierst du mit den neuen Einspeisevergütungen für Fotovoltaikanlagen

Seit dem 1.2.2024 sinken die aktuellen Einspeisevergütungen für Fotovoltaikanlagen – so sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Eine weitere Senkung kommt zum 1.8.2024. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Fotovoltaikanlage vorher ans Netz zu bringen, um noch von den höheren Einspeisevergütungen zu profitieren. Dennoch kannst du entspannt bleiben.

Maik Czwalinna

26.02.2024 · 1 Min Lesezeit

Die finanziellen Auswirkungen sind überschaubar

Nimmst du deine Fotovoltaikanlage erst nach diesem Stichtag in Betrieb, erhältst du die um rund 1 % geringere Vergütung. Eine weitere Absenkung um 1 % erfolgt dann ab dem 1.8.2024. 

Diese Vergütung erhältst du für eingespeisten Strom 
Datum der Inbetriebnahme Art der Einspeisung Einspeisevergütung für Anlagen 
  bis 10 kW [ct/kWh] bis 40 kW [ct/kWh] bis 100 kW [ct/kWh] 
Bis 31.1.2024 Teileinspeisung 8,20 7,10 5,80 
Volleinspeisung 13,00 10,90 10,90 
Ab 1.2.2024 Teileinspeisung 8,11 7,03 5,74 
Volleinspeisung 12,87 10,79 10,79 
Ab 1.8.2024 Teileinspeisung 8,03 6,95 5,68 
Volleinspeisung 12,73 10,68 10,68 

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