So vermeidest du Ärger mit der Bonpflicht
Die sogenannte Bonausgabepflicht musst du als Nutzer von elektronischen Kassensystemen seit dem 1.1.2020 beachten. Kauft ein Kunde also bei dir ein, bist du vom Grundsatz her verpflichtet, einen Papierbeleg oder einen elektronischen Beleg (Bon) zu übergeben.
Gut zu wissen ist:
Die Bonausgabepflicht wurde zum Glück abgeschwächt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass viele Kunden, vor allem in Fachbetrieben wie beispielsweise Bäckereien, auf den Bon verzichten. Konkret: Du musst dem Kunden den Kassenbeleg nur noch anbieten können. Will der Kunde den Beleg nicht, darfst du ihn vernichten. Das war vorher noch anders, da musstest du den Beleg übergeben.
Der Ausgabebeleg muss neben der Lesbarkeit auch inhaltliche Ansprüche erfüllen. Die nachfolgende Checkliste zeigt dir, was das Finanzamt hier genau von dir verlangt:

