Vorsteuerabzug leicht gemacht (Teil 3 von 3)

So optimierst du deine Umsatzsteuererklärung

Im 3. und letzten Teil unserer Serie „Vorsteuerabzug leicht gemacht“ geben wir dir wertvolle Informationen zum Thema Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug, die dir helfen, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Wir erläutern wichtige Fristen und Regelungen, die du bei der Abgabe der Jahreserklärung beachten solltest. Du erfährst, welche Vorsteuerbeträge bei gemischt genutzten Immobilien abziehbar sind und welche besonderen Regelungen für bestimmte Kostenarten gelten. Zudem werden praxisnahe Tipps gegeben, wie du mögliche Einsparungen durch den Vorsteuerabzug effektiv umsetzen kannst. Damit bist du bestens informiert und kannst deine steuerlichen Verpflichtungen gezielt angehen.

Maik Czwalinna

01.10.2024 · 10 Min Lesezeit

Beachte die Zuordnungsfrist 31.07.

Lies auch die anderen 2 Teile unserer Serie „Vorsteuerabzug leicht gemacht“:

Teil 1: Das sind die entscheidenden Voraussetzungen für einen erfolgreichen Vorsteuerabzug
Teil 2: Wichtige Tipps für deine Rechnungen: So bewahrst du dir den Vorsteuerabzug sicher

Die Jahreserklärung zur Umsatzsteuer musst du grundsätzlich bis zum 31.07. des Folgejahres abgeben. Durch die coronabedingten Erleichterungen hatten sich die Abgabetermine in der Vergangenheit verschoben, ab dem Steuerjahr 2024 gilt allerdings wieder die reguläre Frist. Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung für das Jahr 2024 muss also bis 31.07.2025 beim Finanzamt eingehen. In begründeten Einzelfällen kann die Frist verlängert werden.

Wenn du also eine Fristverlängerung zur Abgabe deiner Jahressteuererklärung in Anspruch nehmen möchtest oder vom Finanzamt auf deinen Antrag hin eine verlängerte Abgabefrist erhalten hast, musst du die Zuordnungsentscheidung dem Finanzamt gegenüber außerhalb der Steuererklärung bis zum 31.07. mitgeteilt haben. 

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