Beachte die Zuordnungsfrist 31.07.
Lies auch die anderen 2 Teile unserer Serie „Vorsteuerabzug leicht gemacht“:
Teil 1: Das sind die entscheidenden Voraussetzungen für einen erfolgreichen Vorsteuerabzug
Teil 2: Wichtige Tipps für deine Rechnungen: So bewahrst du dir den Vorsteuerabzug sicher
Die Jahreserklärung zur Umsatzsteuer musst du grundsätzlich bis zum 31.07. des Folgejahres abgeben. Durch die coronabedingten Erleichterungen hatten sich die Abgabetermine in der Vergangenheit verschoben, ab dem Steuerjahr 2024 gilt allerdings wieder die reguläre Frist. Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung für das Jahr 2024 muss also bis 31.07.2025 beim Finanzamt eingehen. In begründeten Einzelfällen kann die Frist verlängert werden.
Wenn du also eine Fristverlängerung zur Abgabe deiner Jahressteuererklärung in Anspruch nehmen möchtest oder vom Finanzamt auf deinen Antrag hin eine verlängerte Abgabefrist erhalten hast, musst du die Zuordnungsentscheidung dem Finanzamt gegenüber außerhalb der Steuererklärung bis zum 31.07. mitgeteilt haben.