Warum du die Einnahmen nach dem Körperschaftsteuergesetz versteuern musst
Lies auch den 2. Teil unserer Serie „Einkommen- und Körperschaftsteuer“
Teil 2: Mit diesen praktischen Hinweisen vermeidest du steuerliche Konsequenzen bei Ausschüttungen deiner Kapitalgesellschaft
Das deutsche Rechtssystem unterscheidet bei den verschiedenen Rechtsformen zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Während bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften für einkommensteuerliche Zwecke die Besteuerung auf der Ebene des Inhabers bzw. der Gesellschafter und nicht auf der Ebene der Gesellschaft erfolgt, gibt es bei Kapitalgesellschaften eine Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. Diese Trennung musst du kennen, damit du die Einnahmen und Ausgaben richtig versteuerst.
Wenn du als Unternehmer ein gewerbliches Unternehmen als Einzelunternehmen betreibst, unterliegt dieses einzelgewerbliche Unternehmen der Gewerbesteuer, der Gewinn des Unternehmers aber der Einkommensteuer. Dasselbe gilt für Personengesellschaften bzw. ihre Gesellschafter. Dementsprechend hast du den kompletten Gewinn deiner Schreinerei als Einkommen aus Gewerbebetrieb mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern – unabhängig davon, welche Beträge du aus deinem Unternehmen entnimmst.

