Verfahrensdokumentation (Teil 3 von 4)

Was deine Datensicherung mit der Steuer zu tun hat

Im 3. Teil unserer Serie „Verfahrensdokumentation“ erfährst du, wie wichtig eine sorgfältige Datensicherung für die steuerliche Betriebsprüfung ist und welche gesetzlichen Anforderungen dabei zu beachten sind. Du erhältst praktische Tipps zur Dokumentation deiner Sicherungsprozesse und zur Aufbewahrung steuerlich relevanter Daten. Zudem wird erläutert, wie du bei Systemwechseln sicherstellst, dass alte Daten weiterhin lesbar bleiben.

Maik Czwalinna

11.07.2025 · 5 Min Lesezeit

Deine Datensicherung ist wichtig

Lies auch die anderen Teile unserer Serie „Verfahrensdokumentation“
Teil 1: Warum deine Verfahrensdokumentation bares Geld wert ist
Teil 2: Behalte die Übersicht über deine Prozesse
Teil 4: Mit diesem Muster schließt du deine Verfahrensdokumentation ab

Obwohl die Datensicherung kein originärer Bestandteil der steuerlichen Betriebsprüfung ist, gehört sie zwingend in deine Verfahrensdokumentation. Denn: Du musst alle steuerlich relevanten Daten 8 Jahre lang vollständig und lesbar aufbewahren. Diese gesetzliche Aufbewahrungspflicht gilt unabhängig vom Systemwechsel oder technischen Fortschritt.

Diese Forderung des Gesetzgebers ist nicht leicht umzusetzen, denn du weißt nicht, welche Datenformate in den nächsten 8 Jahren von deiner EDV gelesen werden können. Daher ist es äußerst wichtig, dass du bei jedem Systemwechsel daran denkst, dass du alte Daten lesbar machen kannst.

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