Vergütung nach StBVV

Welche Kosten bei einer Zusammenarbeit mit einem Steuerberater auf dich zukommen

Auch wenn viele Freiberufler und Kleinunternehmer ihre steuerlichen Angelegenheiten selbst erledigen, lassen sie einzelne Tätigkeiten von einem Steuerberater erledigen. Schließlich ist deine wichtigste Aufgabe als Unternehmer nicht die Büroarbeit. Viele Tätigkeiten kannst du auslagern, andere dagegen weiterhin selbst erledigen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das ist nicht zuletzt eine Frage der Kosten. Typische Beispiele dafür, welche laufenden Aufgaben ein Steuerberater für dich erledigen kann, sind Buchführung oder Steuererklärung. Wie genau dein Steuerberater oder deine Steuerberaterin abrechnet, liest du in diesem Beitrag.

Maik Czwalinna

10.07.2026 · 7 Min Lesezeit

Deswegen lohnt es sich, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten

Als Unternehmer solltest du dich auf deine Kernkompetenzen konzentrieren. Das sind die Tätigkeiten, mit denen du dein Geld verdienst. Verwaltungsarbeiten – und da stehen die steuerlichen Pflichten ganz oben – kannst du an einen Fachmann oder an eine Fachfrau auslagern, wenn sie dir lästig werden. Als ein solcher Fachmann ist der Steuerberater die erste Wahl.

Mein Praxis-Tipp für dich:

Als Steuerberater bin ich froh, wenn meine Mandanten ihre steuerlichen Pflichten kennen und ihre Unterlagen entsprechend vollständig einreichen. So können wir gemeinsam das optimale steuerliche Ergebnis erzielen. Positiver Effekt für den Mandanten: Perfekt vorbereitete Unterlagen führen beim Steuerberater zu einem geringeren Aufwand bei den Vorarbeiten und schlagen sich in einer deutlich niedrigeren Honorarrechnung nieder. So profitieren beide Seiten von gut informierten Mandanten.

Auf dieser rechtlichen Grundlage rechnen Steuerberater ab

Beim ersten Kontakt mit Unternehmern, die an einer steuerlichen Beratung interessiert sind, und auch in meinen Sprechstunden werde ich gefragt, was es kostet, einen Steuerberater zu beauftragen. Leider lässt sich das nicht pauschal genau beziffern. Steuerberater rechnen ihre Leistungen grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Maßgeblich ist für neue Aufträge seit dem 01.07.2025 die geänderte Fassung der StBVV. Sie lässt je nach Umfang und Schwierigkeit der jeweiligen Tätigkeit Spielräume für die Abrechnung.

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