Grundsätzlicher Anspruch auf Weiterbezahlung
Grundsätzlich haben deine Mitarbeitenden während ihres Urlaubs einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass du ihnen ihr Entgelt weiterzahlst. Das Urlaubsentgelt ist laufender Arbeitslohn. Bei der Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge musst du daher nichts Besonderes beachten. Möchten deine Mitarbeitenden über den ihnen zustehenden Urlaub hinaus freie Tage haben, kannst du ihnen unbezahlten Urlaub gewähren.
Vorsicht bei Gehaltsbestandteilen
Bei der Lohnsteuer gilt das Zuflussprinzip. Das bedeutet, dass deine Mitarbeitenden in der Zeit, in denen ihnen keine Lohnbestandteile zufließen, auch keine lohnsteuerpflichtigen Vorteile entstehen. Vorsicht solltest du walten lassen, wenn deine Mitarbeitenden während ihres unbezahlten Urlaubs Gehaltsbestandteile über den Barlohn hinaus erhalten, wie beispielsweise einen Firmenwagen, den sie während ihres unbezahlten Urlaubs weiter fahren dürfen. Solche Vorteile sind lohnsteuerpflichtig.

