Wann deine Bewirtung einen geschäftlichen Anlass hat
Lies auch die anderen Teile unserer Serie:
Teil 1: Formale Anforderungen meistern: Erstelle lückenlose Bewirtungsbelege
Teil 2: Mitarbeiter bewirten: So bleiben Aufmerksamkeiten steuerlich absetzbar
Teil 4: Belege richtig führen: So verbuchst du Bewirtungskosten ohne Fehler
Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass sind der „Klassiker“. Du triffst dich mit Kunden, Lieferanten, Beratern oder potenziellen Geschäftspartnern und sprichst über konkrete oder zukünftige Geschäfte.
Was dein Finanzamt als einen „geschäftlichen Anlass“ anerkennt
Ein geschäftlicher Anlass liegt vor, wenn die Bewirtung objektiv mit deinem Unternehmen zusammenhängt und auf eine konkrete oder potenzielle geschäftliche Beziehung gerichtet ist. Typische Fälle:

