Bewirtung bis 250 EUR und deren Nachweise
Lies auch die anderen Teile unserer Serie:
Teil 1: Formale Anforderungen meistern: Erstelle lückenlose Bewirtungsbelege
Teil 2: Mitarbeiter bewirten: So bleiben Aufmerksamkeiten steuerlich absetzbar
Teil 3: Geschäftsbeziehungen, ohne auf steuerliche Vorteile zu verzichten
Bewirtungsrechnungen bis 250 Euro (Bruttobetrag) gelten als Kleinbetragsrechnungen im Sinne des § 33 UStDV. Sie sind formal etwas einfacher aufgebaut, trotzdem gelten für den Betriebsausgabenabzug ebenfalls recht strenge inhaltliche Anforderungen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG, R 4.10 Abs. 8 EStR und dem BMF-Schreiben vom 19.11.2025).
Unabhängig von der Kleinbetragsrechnung verlangt § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG einen schriftlichen Nachweis über

