Bewirtungsaufwendungen 2026 (Teil 4 von 4)

Belege richtig führen: So verbuchst du Bewirtungskosten ohne Fehler

Ob Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro oder größere Bewirtung über 250 Euro – die korrekte Dokumentation ist entscheidend, damit deine Aufwendungen steuerlich anerkannt werden. Im 4. und letzten Teil unserer 4-teiligen Serie „Bewirtungsaufwendungen 2026“ erfährst du, welche Pflichtangaben auf Bewirtungsrechnungen nötig sind, wie du Eigenbelege richtig erstellst und digitale Belege mit Rechnungen verknüpfst. Außerdem zeigen wir dir, wie du elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) nutzt und die Buchhaltung sauber führst, damit auch größere Geschäftsessen oder Mitarbeiterevents korrekt abgerechnet werden. So sicherst du dir den vollen Betriebsausgabenabzug ohne Risiko von Kürzungen.

Jörg Wilde

07.04.2026 · 3 Min Lesezeit

Bewirtung bis 250 EUR und deren Nachweise

Lies auch die anderen Teile unserer Serie:



Teil 1: Formale Anforderungen meistern: Erstelle lückenlose Bewirtungsbelege

Teil 2: Mitarbeiter bewirten: So bleiben Aufmerksamkeiten steuerlich absetzbar

Teil 3: Geschäftsbeziehungen, ohne auf steuerliche Vorteile zu verzichten

Bewirtungsrechnungen bis 250 Euro (Bruttobetrag) gelten als Kleinbetragsrechnungen im Sinne des § 33 UStDV. Sie sind formal etwas einfacher aufgebaut, trotzdem gelten für den Betriebsausgabenabzug ebenfalls recht strenge inhaltliche Anforderungen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG, R 4.10 Abs. 8 EStR und dem BMF-Schreiben vom 19.11.2025).

Unabhängig von der Kleinbetragsrechnung verlangt § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG einen schriftlichen Nachweis über

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