Lies auch die anderen Teile unserer Serie
Teil 1: Wie du dich bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung richtig verhältst
Teil 2: Deine Vorbereitung: So bereitest du dich gezielt auf die Prüfung vor und vermeidest unnötige Nachzahlungen
Teil 3: Rechte und Pflichten während der Prüfung: Nutze deine Ansprüche gezielt, um Prüfungsfehler frühzeitig zu erkennen
Teil 5: So gehst du mit einer Umsatzsteuer-Nachschau um
Der Prüfer ist verpflichtet, dir eine Schlussbesprechung anzubieten. Mit der folgenden Checkliste kannst du dich darauf vorbereiten. Nimm dieses Gespräch unbedingt wahr, wenn du strittige Punkte hast.
Verzicht oder Vorbereitung auf eine Schlussbesprechung
Du kannst auf eine Schlussbesprechung verzichten, wenn …
… die Umsatzsteuer-Sonderprüfung nicht zu Änderungen der Besteuerungsgrundlagen führte.
… du bereits im Verlauf der Prüfungen alle strittigen Fragen mit dem Prüfer klären konntest, sodass eine Schlussbesprechung zu keinem anderen Ergebnis kommen würde.
… die Feststellungen des Umsatzsteuer-Sonderprüfers zu einer Erstattung von Umsatzsteuern geführt hat.
… du nachträglich noch Unterlagen (z. B. berichtigte Rechnungen zum Vorsteuerabzug) beschaffen konntest, die zu einer Änderung der Feststellungen führen.

