Der Unterschied zwischen Umsatzsteuer-Sonderprüfung und Umsatzsteuer-Nachschau
Lies auch die anderen Teile unserer Serie
Teil 1: Wie du dich bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung richtig verhältst
Teil 2: Deine Vorbereitung: So bereitest du dich gezielt auf die Prüfung vor und vermeidest unnötige Nachzahlungen
Teil 3: Rechte und Pflichten während der Prüfung: Nutze deine Ansprüche gezielt, um Prüfungsfehler frühzeitig zu erkennen
Teil 4: Die Schlussbesprechung: So nutzt du sie zu deinem Vorteil
Die kleine Schwester der Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist die Umsatzsteuer-Nachschau. Der wesentliche Unterschied ist, dass die Umsatzsteuer-Nachschau keine Prüfung im Sinne des § 193 Abgabenordnung ist. Aus diesem Grund bedarf es anders als bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung keiner vorherigen Prüfungsanordnung.
Der beauftragte Prüfer des Finanzamts (z. B. der Umsatzsteuer-Sonderprüfer) darf ohne vorherige Ankündigung zu deinen üblichen Geschäftszeiten bei dir erscheinen und Sachverhalte ermitteln. Der Prüfer darf auch außerhalb der Geschäftszeiten zu dir kommen, wenn du noch in den Geschäftsräumen tätig bist. Dies trifft vor allem für Betriebe mit Ladenlokal und angeschlossenen Werkstätten vor. Der typische Fall ist dafür der Konditor mit angeschlossener Bäckerei oder eine Metzgerei mit angeschlossener Fleischverarbeitung.

