Umsatzsteuer-Sonderprüfung (Teil 5 von 5)

So gehst du mit einer Umsatzsteuer-Nachschau um

Umsatzsteuer-Nachschauen erfolgen häufig und unangekündigt, betreffen aber nicht nur große Unternehmen. Der 5. und letzte Teil unserer Serie „Umsatzsteuer-Sonderprüfung“ erklärt dir, wie du die Nachschau souverän begleitest, deine Rechte gezielt einsetzt und unnötigen Prüfungsdruck vermeidest. Du erfährst, wann du die Nachschau verweigern darfst, wie du den Prüfer identifizierst, welche Unterlagen er verlangen darf und wie du sicherstellst, dass nur relevante Informationen offengelegt werden. Mit praxisnahen Tipps zur Vorbereitung, Mitwirkung und dem Umgang mit übergriffigem Verhalten des Prüfers schützt du dein Unternehmen und kannst mögliche Folgeverfahren frühzeitig verhindern.

07.04.2026 · 8 Min Lesezeit

Der Unterschied zwischen Umsatzsteuer-Sonderprüfung und Umsatzsteuer-Nachschau

Lies auch die anderen Teile unserer Serie



Teil 1: Wie du dich bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung richtig verhältst

Teil 2: Deine Vorbereitung: So bereitest du dich gezielt auf die Prüfung vor und vermeidest unnötige Nachzahlungen

Teil 3: Rechte und Pflichten während der Prüfung: Nutze deine Ansprüche gezielt, um Prüfungsfehler frühzeitig zu erkennen

Teil 4: Die Schlussbesprechung: So nutzt du sie zu deinem Vorteil

Die kleine Schwester der Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist die Umsatzsteuer-Nachschau. Der wesentliche Unterschied ist, dass die Umsatzsteuer-Nachschau keine Prüfung im Sinne des § 193 Abgabenordnung ist. Aus diesem Grund bedarf es anders als bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung keiner vorherigen Prüfungsanordnung.

Der beauftragte Prüfer des Finanzamts (z. B. der Umsatzsteuer-Sonderprüfer) darf ohne vorherige Ankündigung zu deinen üblichen Geschäftszeiten bei dir erscheinen und Sachverhalte ermitteln. Der Prüfer darf auch außerhalb der Geschäftszeiten zu dir kommen, wenn du noch in den Geschäftsräumen tätig bist. Dies trifft vor allem für Betriebe mit Ladenlokal und angeschlossenen Werkstätten vor. Der typische Fall ist dafür der Konditor mit angeschlossener Bäckerei oder eine Metzgerei mit angeschlossener Fleischverarbeitung.

Du möchtest den Beitrag lesen, aber hast noch keinen Zugriff?

Teste jetzt „Mein Steuer-Pilot“ und erhalte Zugriff auf eine Vielzahl von Spartipps, Mustervorlagen und Checklisten, um deine Steuern in den Griff zu bekommen!