E-Rechnungen – Kosten für die Einführung

Der Fiskus verlangt von dir, sofern du Umsätze im B2B-Bereich tätigst, zukünftig die Anschaffung von Hard- und Software, die E-Rechnungen erhalten und versenden können. Alle Kosten, die dir in diesem Zusammenhang entstehen, sind für dich eine Betriebsausgabe. Dazu gehören nicht nur deine Anschaffungskosten für die Hard- und Software, sondern beispielsweise auch Kosten für Beratung, Planung, Implementierung und Ausbildung deiner Mitarbeiter.

Jörg Wilde

11.07.2025 · 1 Min Lesezeit

DARUM GEHT ES



Der Fiskus verlangt von dir, sofern du Umsätze im B2B-Bereich tätigst, zukünftig die Anschaffung von Hard- und Software, die E-Rechnungen erhalten und versenden können. Alle Kosten, die dir in diesem Zusammenhang entstehen, sind für dich eine Betriebsausgabe. Dazu gehören nicht nur deine Anschaffungskosten für die Hard- und Software, sondern beispielsweise auch Kosten für Beratung, Planung, Implementierung und Ausbildung deiner Mitarbeiter

DAS SIND DIE STOLPERSTEINE



Du musst die Kosten nachweisen.

Deine E-Rechnungen erfüllen nicht die Vorschriften der §§ 14, 14a UStG.

Mein Tipp:

Auch wenn dir der Umstieg schwerfallen sollte, solltest du ihn dennoch schnellstmöglich vornehmen. Tatsächlich spart dir die E-Rechnung am Ende Geld und Zeit.

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