DARUM GEHT ES
Auch wenn du kein Arbeitszimmer hast oder aufgrund der Regelungen zum Arbeitszimmer die Kosten für ein solches Arbeitszimmer geltend machen darfst, kannst du die Aufwendungen für die Anschaffung von Arbeitsmitteln, wie beispielsweise einen Schreibtisch, ein Regal oder Ähnliches steuerlich geltend machen. Liegen die Anschaffungskosten für einen Ausstattungsgegenstand unter 800 €, kann dieser Gegenstand im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden. Ansonsten erfolgt die Verteilung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Bei teuren Computern (mehr als 800 €) hast du ein Wahlrecht: Du kannst die Abschreibung im Jahr der Anschaffung vornehmen oder über 12 oder 36 Monate verteilen.
DAS SIND DIE STOLPERSTEINE
Du musst tatsächlich auch im Homeoffice tätig sein. Wendest du die Homeoffice-Pauschale nicht an, geht dein Finanzamt nicht davon aus, dass du im Homeoffice tätig warst.
Bei dem Gegenstand handelt es sich nicht um einen Gegenstand, der typischerweise in einem Büro genutzt werden würde, z. B. ein Bild.
Wende in deiner Steuererklärung oder Gewinnermittlung die Homeoffice-Pauschale an.

