Umsatzsteuer

Krankenfahrten: Wann Taxi- und Mietwagenunternehmer Umsatzsteuer berechnen müssen

Wenn du Krankenfahrten durchführst, prüfe genau, welche Art von Fahrzeug du einsetzt und welche Vereinbarung der Fahrt zugrunde liegt. Denn davon hängt ab, ob die Fahrt umsatzsteuerfrei ist, dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt oder mit 19 % Umsatzsteuer abgerechnet werden muss. Darauf weist das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hin (Erlass v. 14.04.2026, Az. S 7244- 00000-2026/001)

Maik Czwalinna

07.10.2026 · 1 Min Lesezeit

Spezialfahrzeug: Steuerfrei nur mit medizinischem Grund

Eine Krankenfahrt ist nicht automatisch umsatzsteuerfrei. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG greift nur, wenn du kranke oder verletzte Personen mit einem speziell eingerichteten Fahrzeug beförderst.

Taxi: 7 % Umsatzsteuer bei Fahrten bis 50 km

Für Taxifahrten gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %, wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG).

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