Bahncard im Unternehmen

Nutze die steuerlichen Vorteile einer Bahncard für dich und deine Arbeitnehmenden

Trotz aller Kritik an der Pünktlichkeit der Bahn ist sie doch ein gutes Transportmittel, um beispielsweise dienstlich zu verreisen. Der Reisende kommt nicht nur ausgeruhter an, sondern kann während einer längeren Fahrt mit der Bahn auch arbeiten. Damit die Bahncard für deine Arbeitnehmenden auch einen steuerlichen Anreiz bietet, habe ich in diesem Beitrag die wichtigsten Punkte für dich zusammengestellt.

Jörg Wilde

07.10.2026 · 11 Min Lesezeit

So stellst du sicher, dass die Bahncard steuerfrei bleibt

Schaffst du als Arbeitgeber eine Bahncard für deine Arbeitnehmenden an, sind deine Kosten dafür eine Betriebsausgabe. Das gilt vor allem, wenn die Fahrkarten ausschließlich für dienstliche Fahrten genutzt werden und somit zum steuerfreien Reisekostenersatz (§ 3 Nr. 16 EStG) gehören. Dabei ist es auch egal, ob du die Bahncard 25, 50 oder 100 erwirbst.

Problematisch wird es dann, wenn deine Arbeitnehmenden die Bahncard nicht nur für Dienstreisen, sondern auch für private Fahrten nutzen dürfen. Denn dann musst du genau rechnen. Je nachdem, wie deine Rechnung ausfällt, liegt entweder eine steuerfreie Leistung oder ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor. Leider gibt es da keine 1-%-Regelung wie bei einem Pkw.

Bei Dienstreisen bleibt die Bahncard lohnsteuerfrei

Wird die angeschaffte Bahncard ausschließlich für dienstliche Reisen genutzt, bleibt sie lohnsteuerfrei. Das Finanzamt unterscheidet nur danach, ob du als Arbeitgeber oder dein Arbeitnehmer die Bahncard angeschafft hat.

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