So stellst du sicher, dass die Bahncard steuerfrei bleibt
Schaffst du als Arbeitgeber eine Bahncard für deine Arbeitnehmenden an, sind deine Kosten dafür eine Betriebsausgabe. Das gilt vor allem, wenn die Fahrkarten ausschließlich für dienstliche Fahrten genutzt werden und somit zum steuerfreien Reisekostenersatz (§ 3 Nr. 16 EStG) gehören. Dabei ist es auch egal, ob du die Bahncard 25, 50 oder 100 erwirbst.
Problematisch wird es dann, wenn deine Arbeitnehmenden die Bahncard nicht nur für Dienstreisen, sondern auch für private Fahrten nutzen dürfen. Denn dann musst du genau rechnen. Je nachdem, wie deine Rechnung ausfällt, liegt entweder eine steuerfreie Leistung oder ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor. Leider gibt es da keine 1-%-Regelung wie bei einem Pkw.
Bei Dienstreisen bleibt die Bahncard lohnsteuerfrei
Wird die angeschaffte Bahncard ausschließlich für dienstliche Reisen genutzt, bleibt sie lohnsteuerfrei. Das Finanzamt unterscheidet nur danach, ob du als Arbeitgeber oder dein Arbeitnehmer die Bahncard angeschafft hat.

