Das musst du bei der Bewirtung deiner Arbeitnehmer im Unternehmen beachten
Lies auch die anderen Teile unserer Serie:
Teil 1: Formale Anforderungen meistern: Erstelle lückenlose Bewirtungsbelege
Teil 3: Geschäftliche Bewirtung: Pushe deine Geschäftsbeziehungen, ohne auf steuerliche Vorteile zu verzichten
Teil 4: Belege richtig führen: So verbuchst du Bewirtungskosten ohne Fehler
Wenn du deine Mitarbeiter bewirtest, bewegt sich das steuerlich in einem anderen Rahmen als das klassische Geschäftsessen mit Kunden. Dabei geht es häufig um Aufmerksamkeiten, Motivation und Betriebsklima, aber auch da setzt das Steuerrecht Grenzen und unterscheidet genau, wann betriebliche Aufwendungen vorliegen und wann es sich um (lohnsteuerpflichtigen) Arbeitslohn handelt.
Diese Grenze ist nicht zu unterschätzen, da eine gut gemeinte Aufmerksamkeit schnell zum lohnsteuerlichen Arbeitslohn werden kann. Plötzlich musst du unerwartet auf die Aufmerksamkeit Lohnsteuer berechnen und Sozialversicherungsabgaben leisten.

