Steuersnacks

Spare rechtssicher Steuern durch Zuwendungsnießbrauch an deine Kinder

Über einen befristeten Nießbrauch kannst du als Elternteil deinen minderjährigen Kindern an einem Vermietungsobjekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verschaffen. Durch die Verlagerung von Einkünften kannst du Steuern sparen. Das muss nicht unbedingt ein Gestaltungsmissbrauch sein.

Maik Czwalinna

23.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Zeitlich befristeter Nießbrauch an minderjährige Kinder 

Die Eltern hatten ihren minderjährigen Kindern zeitlich befristet den Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück bestellt. Mieterin war eine GmbH, an der die Eltern alleinige Gesellschafter waren. Das Finanzamt sah darin einen Gestaltungsmissbrauch und rechnete die Einkünfte den Eltern zu.

Das Urteil: Nießbrauch ist kein Gestaltungsmissbrauch 

Der BFH (Urt. v. 20.06.2023, Az. IX R 8/22) sieht hingegen keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO), wenn dem Zuwendenden (hier: Den Eltern) von der Verlagerung der Einkunftsquelle kein weiterer steuerlicher Vorteil entsteht. Wichtig ist dabei, dass der Vertrag, der dem Zuwendungsnießbrauch zugrunde lag, dem Fremdvergleich standhielt. 

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