Anzahlungen im Steuerrecht (Teil 1 von 3)

Anzahlungen richtig buchen: So meisterst du Buchungen bei EÜR, Bilanz und Schlussrechnung

Anzahlungen wirken sich steuerlich oft früher aus, als viele Unternehmer vermuten. Gerade bei EÜR, Bilanzierung und Umsatzsteuer entstehen schnell Fehler, die später zu unnötigen Rückfragen oder finanziellen Nachteilen führen können. In unserer 3-teiligen Serie „Anzahlungen im Steuerrecht“ erfährst du, wann Anzahlungen als Betriebseinnahme oder -ausgabe gelten, wie du mit Umsatzsteuer und Vorsteuer richtig umgehst und worauf es bei Schlussrechnungen ankommt. Praxisnahe Beispiele zeigen dir Schritt für Schritt, wie Anzahlungen korrekt gebucht werden – egal ob für Dienstleistungen, Waren oder Anlagegüter wie Firmenwagen oder Maschinen.

Jörg Wilde

19.05.2026 · 6 Min Lesezeit

Diese Unterschiede musst du bei Ertrag- und Umsatzsteuer kennen

Lies auch die anderen Teile unserer Serie



Teil 2: Vermeide diese 3 Umsatzsteuerfallen bei der Anzahlung

Teil 3: Schlussrechnungen und Umsatzsteuer: Wann du die Umsatzsteuer richtig anmelden musst

Für Zwecke der Einkommen- oder Körperschaftsteuer gelten andere Kriterien als bei der Umsatzsteuer. Bei den Ertragsteuern kommt es vor allem darauf an, wann du eine Anzahlung als Ertrag oder Aufwand berücksichtigst. Bei der Umsatzsteuer sind vor allem 3 Punkte entscheidend:

  • Wann musst du die Anzahlung umsatzversteuern?
  • Wann darfst du Vorsteuer aus Anzahlungen abziehen?
  • Wie muss die Schlussrechnung gestaltet sein?

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