Anzahlungen im Steuerrecht (Teil 3 von 3)

Schlussrechnungen und Umsatzsteuer: Wann du die Umsatzsteuer richtig anmelden musst

Bei Schlussrechnungen gelten bei der Umsatzsteuer andere Regeln als bei Anzahlungen. Entscheidend ist vor allem, ob nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten versteuert wird. Wer hier den falschen Zeitpunkt ansetzt, riskiert fehlerhafte Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Probleme beim Vorsteuerabzug. Im 3. und letzten Teil unserer Serie „Anzahlungen im Steuerrecht“ erfährst du, wann Umsatzsteuer auf den Restbetrag fällig wird, wann du Vorsteuer geltend machen darfst und welche Unterschiede zwischen Ist- und Soll-Versteuerung wichtig sind. Praxisnahe Beispiele helfen dir dabei, die Regelungen sicher anzuwenden und typische Fehler im Geschäftsalltag zu vermeiden.

Jörg Wilde

19.05.2026 · 2 Min Lesezeit

So erfolgt die Umsatzversteuerung bei der Schlussrechnung

Lies auch die anderen Teile unserer Serie



Teil 1: Anzahlungen richtig buchen: So meisterst du Buchungen bei EÜR, Bilanz und Schlussrechnung

Teil 2: Vermeide diese 3 Umsatzsteuerfallen bei der Anzahlung

Während du die Anzahlung erst dann umsatzversteuerst, wenn du das Geld erhalten hast bzw. den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kannst, wenn du den Anzahlungsbetrag entrichtet hast, gelten für die Schlussrechnung wieder die allgemeinen Regelungen.

Du versteuerst nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung)

Versteuerst du nach vereinnahmten Entgelten, versteuerst du den USt-Betrag in dem USt-Voranmeldezeitraum, in dem du die Restzahlung aus der Schlussrechnung erhalten hast.

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