Anzahlungen im Steuerrecht (Teil 2 von 3)

Vermeide diese 3 Umsatzsteuerfallen bei der Anzahlung

Fehler bei Anzahlungen und Schlussrechnungen können schnell teuer werden – besonders bei der Umsatzsteuer. Schon kleine Ungenauigkeiten führen im schlimmsten Fall dazu, dass Umsatzsteuer doppelt fällig wird oder der Vorsteuerabzug verloren geht. Im 2. Teil unserer Serie „Anzahlungen im Steuerrecht“ erfährst du, welche typischen Fallen bei Anzahlungs- und Schlussrechnungen lauern und wie du sie sicher vermeidest. Praxisnahe Beispiele zeigen dir, worauf du bei Zahlungen, Rechnungsangaben und der korrekten Darstellung von Anzahlungen achten musst. So schützt du dich vor unnötigen Nachzahlungen, Berichtigungen und Ärger mit dem Finanzamt.

Jörg Wilde

19.05.2026 · 6 Min Lesezeit

Lies auch die anderen Teile unserer Serie



Teil 1: Anzahlungen richtig buchen: So meisterst du Buchungen bei EÜR, Bilanz und Schlussrechnung

Teil 3: Schlussrechnungen und Umsatzsteuer: Wann du die Umsatzsteuer richtig anmelden musst

Bei der Umsatzsteuerberechnung musst du bei Anzahlungen und vor allem bei der Schlussrechnung auf einige Fallen aufpassen. Diese stelle ich dir jetzt nacheinander vor.

Falle 1: Buche nur die tatsächliche Zahlung

Du buchst Anzahlungen nur, wenn und soweit du diese tatsächlich an deinen Lieferanten gezahlt oder du die Anzahlung von deinem Kunden erhalten hast. Denn für Anzahlungen gilt das Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). Unabhängig davon, ob du deinen Gewinn per EÜR oder Bilanz ermittelst.

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